Ist bei Bosentan eine Wirkstoffverordnung zulässig?

Wir haben eine generische Verordnung über Bosentan zulasten der BARMER erhalten:

„Bosentan 125 mg 2 x 56 Tbl.“

Geht das so oder muss hier eine namentliche Verordnung wie zum Beispiel bei Humira ausgestellt werden?

Antwort

Es muss immer überlegt werden, ob eine reine Wirkstoffverordnung eine unklare Verordnung darstellt. Dies wäre zum Beispiel bei Biologicals oder bei Arzneimitteln mit Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste der Fall, da diese nicht der normalen Aut-idem-Regelung unterliegen und daher namentlich verordnet werden müssen.

Auf Bosentan trifft jedoch keine dieser Besonderheiten zu, sodass eine reine Wirkstoffverordnung hier möglich ist.

Beachten müssen Sie aber, dass Sie (sofern kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist) bei einer Wirkstoffverordnung nach § 12 Abs. 1 Rahmenvertrag eines der vier Preisgünstigsten abgeben müssen.

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