Ist Allergospasmin trotz fehlender Normierung erstattungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Allergospasmin N 10 ml PZN 00585012“ vor.
Ist dieses Präparat auf Kassenrezept abgabefähig?
Die Packungsgröße hat keine Normbezeichnung, daher sind wir unsicher.
Antwort
Allergospasmin wird wie folgt in die PackungsV eingeordnet:

Abb.: Allergospasmin N 10 ml im PZN Checkplus
Die Packung zu 10 ml enthält 200 Sprühstöße und liegt daher unterhalb der N1. Somit trägt diese Packungsgröße keine Normgröße. Da es sich hier nicht um eine Jumbopackung handelt, ist die Abgabe zulasten der GKV möglich.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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