Import nicht lieferbar – darf das teurere Original abgegeben werden?

Verordnet wurde ein Reimport (Emra) von Xagrid mit Aut-idem-Kreuz. Dieser ist nicht lieferbar.

Das Original können wir bestellen. Können wir hier ohne Änderung des Rezeptes das Original abgeben, auch wenn es teurer als der verordnete Reimport ist?

Antwort

Keiner der Importe erfüllt den Preisabstand zum Original, um als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags zu gelten. Daher hat die Apotheke keinen Vorteil für das Einsparziel, wenn ein Import abgegeben wird. Allerdings setzt der Verordner mit dem verschriebenen Produkt eine Preisgrenze.

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Mittel ist.“

Es muss demnach zunächst versucht werden, einen Import abzugeben, der im Netto-VK gleich teuer oder günstiger ist als der verordnete. Ist kein günstigerer Import lieferbar, darf auch der Preisanker überschritten werden.

Dies muss jedoch mit der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit (oder für dringenden Fall) dokumentiert werden.

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