Gibt es Vorgaben für den Stift, mit dem die Arztunterschrift erstellt wird?

Uns liegt ein Rezept vor, auf welchem der Arzt seine Unterschrift scheinbar mit einem Buntstift vorgenommen hat, der möglicherweise radierbar ist. Ist dies zulässig?

Antwort:

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung bestimmt in § 2 Abs. 2 Nr. 10, dass eine Verschreibung die „eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person“ enthalten muss. Dazu sollte der Arzt keinen roten Stift verwenden, da Rot in den Rechenzentren auf den rosa Formularen nicht erkannt wird (Blindfarbe).

Dieses sind die beiden einzigen Vorgaben zur Arztunterschrift.

Eine Vorgabe zur Stiftart gibt es nicht. Da es sich jedoch bei einem Rezept um eine Urkunde handelt, sollte zum Ausfüllen auch ein dokumentenechtes Schreibutensil genutzt werden. Ein Buntstift ist nicht dokumentenecht.

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