Gibt es für Wundpflaster einen gesonderten Liefervertrag?

Uns liegt ein Rezept über „Gota Por Pu Wf 10 x 6 cm Ste Gothaplas PFL 50 St.“ vor. Der Patient soll diese Pflaster zur Wundversorgung nach einer Darm-OP verwenden.

Übernimmt die DAK die Kosten? Muss man eventuell vorher einem Vertrag beitreten?

Antwort

Pflaster und Verbandstoffe werden von den gesetzlichen Kassen erstattet. Sie müssen dazu keinem gesonderten Vertrag beitreten. Je nach Krankenkasse und Abrechnungsbezirk gibt es definierte Vertragspreise, die sie der Apotheken-EDV entnehmen können. Danach ergibt sich dann auch die Zuzahlung des Patienten.

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