Gibt es BtM ohne definierte Höchstmenge?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei uns ist heute folgende Frage aufgekommen:
Gibt es BtM, für die keine Höchstmenge angegeben ist? Wie müssen wir dann bei entsprechenden Rezepten vorgehen? Können wir diese in beliebiger Menge abgeben?
Konkret geht es um eine Verordnung von „3 x 180 ml Xyrem“ (4-Hydroxybutansäure) mit insgesamt 270.000 mg Wirkstoff.
Können wir dieses Rezept ohne das „A“ beliefern?
Antwort
Tatsächlich gibt es für 4-Hydroxybutansäure und deren Ester, Salze und Ether keine in der BtMVV definierte Höchstmenge.

Folgendes ist dazu der Apotheken-EDV zu entnehmen:
Daher kann der Arzt davon auch so viel verordnen wie er möchte, ohne dass ein „A“ notwendig wird. Sie können das Rezept also ganz normal bearbeiten.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem BtM-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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