Gelten die Sonderregelungen für Entlassrezepte noch?

Heute haben wir ein Entlass­rezept erhalten, auf dem eine N3-Packung verordnet wurde.

Gilt weiterhin die Ausnahme, dass große Packungen verordnet werden dürfen, oder ist diese Regelung schon wieder hinfällig?

Antwort

Die Ausnahmen der SARS-CoV-2-AMVersVO gelten noch bis zum 07.04.2023, sodass im Rahmen des Entlass­managements auch Packungen bis zum N3-Kennzeichen verordnet und abgegeben werden dürfen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass diese Sonder­­regelungen fortgeführt werden, aber das muss in den kommenden Wochen weiter beobachtet werden. Ansonsten wird ab dem 08.04.2023 wieder die Vorgabe gelten, dass nur noch Packungen des kleinsten N-Bereichs abge­geben werden dürfen. Beachten Sie in jedem Fall die verkürzte Rezept­­gültigkeit von 3 Werktagen!

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