Gelten die Sonderregelungen für Entlassrezepte noch?
Heute haben wir ein Entlassrezept erhalten, auf dem eine N3-Packung verordnet wurde.
Gilt weiterhin die Ausnahme, dass große Packungen verordnet werden dürfen, oder ist diese Regelung schon wieder hinfällig?
Antwort
Die Ausnahmen der SARS-CoV-2-AMVersVO gelten noch bis zum 07.04.2023, sodass im Rahmen des Entlassmanagements auch Packungen bis zum N3-Kennzeichen verordnet und abgegeben werden dürfen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass diese Sonderregelungen fortgeführt werden, aber das muss in den kommenden Wochen weiter beobachtet werden. Ansonsten wird ab dem 08.04.2023 wieder die Vorgabe gelten, dass nur noch Packungen des kleinsten N-Bereichs abgegeben werden dürfen. Beachten Sie in jedem Fall die verkürzte Rezeptgültigkeit von 3 Werktagen!
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