E-Rezept über Sildenafil zulasten einer GKV – wie rechnen wir das ab?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein E-Rezept über „Sildenafil 100 STADA 48 St. PZN 10796425“ erhalten – ausgestellt zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (HEK). Eine Angabe zur Diagnose wurde nicht gemacht.
Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Sildenafil von STADA hat in dieser Stärke nach unserer Recherche nur eine Zulassung zum Einsatz bei erektiler Dysfunktion. Damit handelt es sich um ein Lifestyle-Arzneimittel, für das es auch keine Ausnahme für eine andere Indikation gibt. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist daher unserer Ansicht nach ausgeschlossen und Sie müssen das Arzneimittel privat bezahlen lassen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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