Dürfen wir dieses Medizinprodukt für ein Kind abgeben?

Ist auf GKV-Rezept für ein 13-jähriges Kind eine Abgabe von „neo-angin® junior Halsschmerzsaft 100 ml“ möglich?

Antwort

neo-angin® junior Halsschmerzsaft ist als Medizinprodukt im Handel. Erstattet werden nur solche Medizinprodukte mit Arzneicharakter, die in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet sind.

Da neo-angin® junior Halsschmerzsaft dort nicht gelistet ist, wird dieses Medizinprodukt nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet, auch nicht für Kinder.

In unserer Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ können Sie recherchieren, welche Medizinprodukte mit Arzneicharakter von der GKV erstattet werden.

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