Dürfen wir dieses Medizinprodukt für ein Kind abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Ist auf GKV-Rezept für ein 13-jähriges Kind eine Abgabe von „neo-angin® junior Halsschmerzsaft 100 ml“ möglich?
Antwort
neo-angin® junior Halsschmerzsaft ist als Medizinprodukt im Handel. Erstattet werden nur solche Medizinprodukte mit Arzneicharakter, die in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet sind.
Da neo-angin® junior Halsschmerzsaft dort nicht gelistet ist, wird dieses Medizinprodukt nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet, auch nicht für Kinder.
In unserer Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ können Sie recherchieren, welche Medizinprodukte mit Arzneicharakter von der GKV erstattet werden.
- DAP Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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