Dürfen wir 14 Stück anstatt 10 Stück abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Amoxiclav 875/125 10 St. N1 Dosierung: 1–0–1 für 7 Tage“ vor.
Dürfen wir anstatt der Packung mit 10 Stück auch eine Packung mit 14 Stück, die auch im N1-Bereich liegt, abgeben?
Dann wäre der Patient direkt für 7 Tage versorgt und bräuchte kein neues Rezept.
Antwort
Sie dürfen auch eine Packung mit 14 Stück abgeben, denn beide Mengen fallen in den N1-Bereich. Gemäß Rahmenvertrag dürfen Packungen eines identischen Normbereichs gegeneinander ausgetauscht werden.
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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