Darf man verschiedene Packungsgrößen bei L-Thyrox austauschen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:
„L Thyrox Hexal 50 µg 100 Stück“ wurde zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505) verordnet.
100 Stück sind nicht lieferbar, wir haben aber 98 Stück an Lager. Nur werden diese in der Austauschsuche nicht angezeigt, obwohl es doch der gleiche N-Bereich ist.
Können wir diese Packung ohne Änderung des Rezeptes retaxsicher abgeben?
Antwort
L-Thyroxin steht auf der Substitutionsausschlussliste, daher ist ein Austausch ohnehin nur unter sehr engen Bedingungen erlaubt (meist nur im Vergleich Original/Import). In Ihrem Fall sind die Darreichungsformen der unterschiedlichen Packungsgrößen im Preis- und Produktverzeichnis unterschiedlich gekennzeichnet: die 100er-Packung trägt das Kürzel „TAB“, die 98er-Packung enthält „TKA“. Diese Darreichungsformen sind für L-Thyroxin nicht als austauschbar definiert.
Daher sollten Sie zunächst Rücksprache mit dem Arzt halten und das Rezept entsprechend abändern lassen.
- DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste“ (PDF)
- DAP Lexikon
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