Darf eine Klinikpackung als Sprechstundenbedarf abgegeben werden?
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Wir haben ein Rezept für den Sprechstundenbedarf (Radiologe mit Kassenzulassung) erhalten, worauf „Alupent 50 x 10 ml IFK (PZN 01282348)“ verordnet ist.
Der Großhandel hat uns direkt an den Hersteller verwiesen. Dort hat man ohne weitere Rückfragen die Bestellung aufgenommen.
Nun haben wir festgestellt, dass es sich um eine Klinikpackung handelt, die wir nicht beliefern dürfen! Wie ist die rechtliche Lage?
Antwort:
Bei Belieferung von Rezepten für den Sprechstundenbedarf muss das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigt werden. In vielen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen ist ausdrücklich beschrieben, dass aus wirtschaftlichen Gründen auch Klinik-, Groß- und Jumbopackungen abgegeben werden dürfen. Dahingehend sollten Sie die für Sie zutreffende Vereinbarung einmal prüfen.
Aber grundsätzlich ist zu vermuten, dass sich dort ebenfalls solch eine Regelung findet, daher können Sie die bestellte Packung auf das Sprechstundenbedarfsrezept abgeben.
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