Brauchen wir ein neues Rezept, wenn ein Nicht-BtM auf einem BtM-Rezept verordnet wurde?

Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem neben Palexia Retard 150 mg 100 St. zusätzlich Amineurin 50 100 St. verordnet sind.

Dürfen diese beiden Arzneimittel auf einem BtM-Rezept abgerechnet werden oder benötigen wir für Amineurin ein neues, „normales“ Kassenrezept?

Antwort

Wichtig für die Abgabe in der Apotheke ist, dass auf einem BtM-Rezept mindestens ein BtM verordnet ist. In Kombination mit einem BtM dürfen auch weitere Arzneimittel verschrieben werden, wobei kein therapeutischer Zusammenhang bestehen muss. Die Grundlage dafür findet sich in § 8 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV):

8 BtMVV

„(1) Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt […].“

Das alleinige Verschreiben von Nicht-Betäubungsmitteln auf einem BtM-Rezept ist hingegen nicht erlaubt.

Sie benötigen also kein neues, separates Rezept für Amineurin und können beide Präparate wie verordnet abgeben und abrechnen.

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