Dürfen bei einer Primärkasse andere Blut­zucker­test­streifen abgegeben werden?

Dürfen bei einer Primär­kasse (hier AOK NW) andere Blut­zucker­test­streifen aus der gleichen Preis­gruppe abgegeben werden als die verordneten? Oder gilt diese Möglichkeit nur für Ersatz­kassen?

Antwort

Für Blutzuckerteststreifen müssen keine Importquoten, wie im Rahmenvertrag vereinbart, erfüllt werden. Diese beziehen sich nur auf Arzneimittel. Für Teststreifen gibt es Vertragspreise, die abgerechnet werden dürfen. Allerdings haben einige Krankenkassen Quoten (keine Importquoten) eingeführt, nach denen die Apotheken einen festgelegten Prozentsatz an Teststreifen abgeben sollen, die einer definierten Preisgruppe angehören. Damit diese Quote erfüllt werden kann, darf die Apotheke den Patienten auf ein anderes Blutzuckermessgerät umstellen und für die damit verbundene Beratung eine Umstellungsgebühr veranschlagen.

Ob es eine solche Quote gibt und wie hoch diese für die jeweilige Preisgruppe ist, können Sie bei der jeweiligen Kasse bzw. im entsprechenden Liefervertrag erfahren. Dort stehen auch die weiteren Modalitäten, zum Beispiel wie hoch die Umstellungsgebühr ist, die abgerechnet werden darf und welche Sonder-PZN dafür angegeben werden muss.

Nur bei den Ersatzkassen gelten einheitliche Regelungen. Nicht bei den Primärkassen/Regionalkassen.

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