Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Retaxierung einer Abgabe nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Bereits ein Jahr dürfen die Apotheken nach den erleichterten Regeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) Patienten mit Arzneimitteln versorgen und bekommen den Botendienst für verschreibungspflichtige Arzneimittel vergütet.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Haben Sie in den vergangenen Monaten eine Retaxierung erhalten, weil die Regeln der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt wurden (z. B. falsche oder fehlende Sonder-PZN, Botendienst für Non-Rx etc.) oder weil die Kasse unberechtigterweise eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat (z. B. Abgabe einer vorrätigen Packungsgröße)?
„Ja, wir haben eine Retaxierung erhalten, weil wir eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt haben.“
„Ja, wir wurden retaxiert, weil die Kasse unberechtigterweise eine korrekte Abgabesituation nach SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat.“
„Ja, wir wurden aus beiden oben genannten Gründen retaxiert.“
„Nein, wir wurden in den letzten Monaten nicht aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert.“