Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Retaxierung einer Abgabe nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Bereits ein Jahr dürfen die Apotheken nach den erleichterten Regeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) Patienten mit Arzneimitteln versorgen und bekommen den Botendienst für verschreibungspflichtige Arzneimittel vergütet.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Haben Sie in den vergangenen Monaten eine Retaxierung erhalten, weil die Regeln der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt wurden (z. B. falsche oder fehlende Sonder-PZN, Botendienst für Non-Rx etc.) oder weil die Kasse unberechtigterweise eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat (z. B. Abgabe einer vorrätigen Packungsgröße)?

„Ja, wir haben eine Retaxierung erhalten, weil wir eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt haben.“

25,4 %

„Ja, wir wurden retaxiert, weil die Kasse unberechtigterweise eine korrekte Abgabesituation nach SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat.“

11,0 %

„Ja, wir wurden aus beiden oben genannten Gründen retaxiert.“

11,2 %

„Nein, wir wurden in den letzten Monaten nicht aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert.“

52,3 %