Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Zugaben beim Arzneimittelkauf
Wenn Medikamente auf Rezept abgegeben werden, darf der Apotheker keine Geschenke oder Rabatte geben – egal, von welchem Wert. Die Zugabe von Taschentüchern, Bonbons etc. ist jedoch beim Verkauf rezeptfreier Produkte erlaubt.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Wie handhaben Sie die Mitgabe von kleinen Geschenken/Mustern in Ihrer Apotheke?
„Wir geben jedem Kunden eine Kleinigkeit mit, unabhängig vom Kaufpreis.“
„Wir geben nur kleine Geschenke/Muster bei höheren Kaufsummen mit.“
„Wir geben nur Stammkunden kleine Geschenke/Muster mit.“
„Wir geben keine Geschenke/Muster mit.“