Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Verwendung von Sonderkennzeichen

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Häufig findet die Sonder-PZN 02567024 Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen viele verschiedene Faktoren für verschiedene Abgabesituationen zur Verfügung.

Uns interessiert daher heute:

Was schätzen Sie, welchen Faktor zum Sonderkennzeichen 02567024 verwenden Sie am häufigsten?

„Faktor 2 = Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“

39,8 %

„Faktor 3 = Nichtverfügbarkeit Import“

7,7 %

„Faktor 5 = Akutversorgung“

39,8 %

„Faktor 6 = Pharmazeutische Bedenken“

11,2 %

„Sonstiges“

1,5 %