Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Verwendung von Sonderkennzeichen
In den Fällen, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Häufig findet die Sonder-PZN 02567024 Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen viele verschiedene Faktoren für verschiedene Abgabesituationen zur Verfügung.
Uns interessiert daher heute:
Was schätzen Sie, welchen Faktor zum Sonderkennzeichen 02567024 verwenden Sie am häufigsten?
„Faktor 2 = Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“
„Faktor 3 = Nichtverfügbarkeit Import“
„Faktor 5 = Akutversorgung“
„Faktor 6 = Pharmazeutische Bedenken“
„Sonstiges“