Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Hash-Code-Bedruckung

Bereits seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden.

Viele Apotheken sind unsicher, welche zusätzliche PZN für die Rezeptur oder die BtM-Gebühr gedruckt werden muss oder ob diese weggelassen werden kann und ob die BtM-Gebühr bereits im Brutto-VK enthalten sein muss.

Wurde Ihnen auch schon ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum zurückgesandt oder von der Kasse retaxiert?

„Uns wurde ein falsch bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum vor der Abrechnung zurückgesandt.“

48,0 %

„Wir haben bisher alle Rezepte korrekt abrechnen können.“

44,0 %

„Uns wurde bereits ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept retaxiert.“

8,0 %