Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Hash-Code-Bedruckung
Bereits seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden.
Viele Apotheken sind unsicher, welche zusätzliche PZN für die Rezeptur oder die BtM-Gebühr gedruckt werden muss oder ob diese weggelassen werden kann und ob die BtM-Gebühr bereits im Brutto-VK enthalten sein muss.
Wurde Ihnen auch schon ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum zurückgesandt oder von der Kasse retaxiert?
„Uns wurde ein falsch bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum vor der Abrechnung zurückgesandt.“
„Wir haben bisher alle Rezepte korrekt abrechnen können.“
„Uns wurde bereits ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept retaxiert.“