Abgabefrage des Monats Juli 2026

Verordnung über Nintedanib Accord

In diesem Fall liegt eine klassische Abgabe nach § 11 Rahmenvertrag vor: Vorrangig hat die Apotheke ein rabattiertes Arzneimittel abzugeben. Daher kommt die Abgabe des nicht rabattierten Ofev® gemäß der Abgaberangfolge nicht in Frage.

Unter mehreren Rabattarzneimitteln hat die Apotheke die freie Wahl und muss nicht anhand des Preises differenzieren. Die Vorgabe, eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben, gilt nur, wenn vorrangig keine Rabattverträge umzusetzen sind.

Damit stellt die Abgabe des verordneten Präparats Nintedanib Accord 100 mg 60 St. eine rahmenvertragskonforme Versorgung dar. 

Achtung: Mit Vargatef® gibt es ein weiteres Altoriginal mit dem Wirkstoff Nintedanib, allerdings hat dies keine Indikationsüberschneidung mit Nintedanib Accord. Daher ist ein Austausch auf dieses Präparat ausgehend von Nintedanib Accord in keinem Fall möglich.

Nintedanib Accord ist aufgrund der breiten Rabattvertragsabdeckung (vertreten in allen Open-House-Verträgen) für zahlreiche Krankenkassen eine rahmenvertragskonforme Abgabeoption.

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