Seit dem 1. April 2026 sind die Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Demnach soll bei Verordnungen von Biologika zur Abgabe an Versicherte in Apotheken ein Austausch auf preisgünstige Alternativen stattfinden – ein Austausch ist zwischen Referenzarzneimittel und Biosimilars sowie zwischen Biosimilars untereinander erlaubt. Weiterhin erlaubt ist der Austausch auf Bioidenticals sowie auf Importe.
Basierend auf den Regelungen des neuen § 40c der AM-RL wurde auch der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V angepasst. Bei Abgabe von Biologika an Versicherte gilt: Gemäß der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags ist im ersten Schritt auf vorrangig abzugebende Rabattarzneimittel zu prüfen. Sind keine Rabattverträge vorhanden bzw. kommt die Abgabe von Rabattarzneimitteln nicht in Frage, so ist eines der vier preisgünstigsten Biologika abzugeben. Unter diesen können durchaus auch Importe sein, jedoch sind Biologika nicht Bestandteil des importrelevanten Marktes, sodass die Abgabe von Importen für das Einsparziel nicht relevant ist.
Verordnetes Rabattarzneimittel Pelgraz® abgeben
Im vorliegenden Fall wurde das Biologikum Pelgraz® der Accord Healthcare GmbH verordnet, für das bei der angegebenen Krankenkasse (BARMER) ein Rabattvertrag besteht (Hinweis: Pelgraz® verfügt über eine breite Rabattvertragsabdeckung). Zwar gibt es noch weitere Rabattarzneimittel, die Apotheke darf jedoch unter allen zur Verfügung stehenden Rabattarzneimitteln frei wählen. Da der Patient das verordnete Pelgraz® zuvor bereits hatte und mit der Anwendung des Device vertraut ist, kann er weiterhin mit diesem Mittel versorgt werden.
Ein Austausch auf eines der vier preisgünstigsten Biologika ist hier nicht erforderlich, da die Abgabe des Rabattarzneimittels Vorrang hat. Ebenso wenig ist die Abgabe eines preisgünstigen Imports erforderlich, da Biologika für das Einsparziel nicht herangezogen werden.
Zum Thema Biologika-Austausch gibt es zwei aktuelle DAP Arbeitshilfen (mit freundlicher Unterstützung von Accord Healthcare):
Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept
Biologika: Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
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