Seit dem 1. April 2026 sind die Änderungen der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) des Gemein­samen Bundes­aus­schusses in Kraft. Demnach soll bei Ver­ordnungen von Biologika zur Abgabe an Versicherte in Apotheken ein Aus­tausch auf preis­günstige Alterna­tiven statt­finden – ein Aus­tausch ist zwischen Referenz­arznei­mittel und Bio­similars sowie zwischen Bio­similars unter­einander erlaubt. Weiterhin erlaubt ist der Aus­tausch auf Bio­identicals sowie auf Importe.
 

Basierend auf den Regelungen des neuen § 40c der AM-RL wurde auch der Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V angepasst. Bei Abgabe von Biologika an Ver­sicherte gilt: Gemäß der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags ist im ersten Schritt auf vorrangig abzu­gebende Rabatt­arznei­mittel zu prüfen. Sind keine Rabatt­verträge vor­handen bzw. kommt die Abgabe von Rabatt­arznei­mitteln nicht in Frage, so ist eines der vier preis­günstigsten Biologika abzugeben. Unter diesen können durchaus auch Importe sein, jedoch sind Biologika nicht Bestand­teil des import­relevanten Marktes, sodass die Abgabe von Importen für das Ein­spar­ziel nicht relevant ist.

Verordnetes Rabattarzneimittel Pelgraz® abgeben

Im vorliegenden Fall wurde das Biologikum Pelgraz® der Accord Healthcare GmbH verordnet, für das bei der angegebenen Kranken­kasse (BARMER) ein Rabatt­vertrag besteht (Hinweis: Pelgraz® verfügt über eine breite Rabatt­vertrags­abdeckung). Zwar gibt es noch weitere Rabatt­arznei­mittel, die Apotheke darf jedoch unter allen zur Ver­fügung stehenden Rabatt­arznei­mitteln frei wählen. Da der Patient das verordnete Pelgraz® zuvor bereits hatte und mit der Anwendung des Device vertraut ist, kann er weiter­hin mit diesem Mittel versorgt werden.
 

Ein Austausch auf eines der vier preis­günstigsten Biologika ist hier nicht erforder­lich, da die Abgabe des Rabatt­arznei­mittels Vorrang hat. Ebenso wenig ist die Abgabe eines preis­günstigen Imports erforderlich, da Biologika für das Ein­spar­ziel nicht heran­gezogen werden.

Zum Thema Biologika-Austausch gibt es zwei aktuelle DAP Arbeits­hilfen (mit freundlicher Unter­stützung von Accord Healthcare):

Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept
Biologika: Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden


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