Luforbec® kann hier wie verordnet abgegeben werden, denn Sie dürfen laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag unter allen Rabattarzneimitteln, unabhängig vom Preis, frei wählen.
Sind Rabattverträge vorhanden, ist auch kein Preisanker zu beachten – Rabattarzneimittel sind eine wirtschaftliche Abgabe. Da Luforbec® bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert ist, steht einer Abgabe nichts im Wege.
Für das Einsparziel sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 7 Rahmenvertrag nur Abgaben im importrelevanten Markt relevant:
Die Abgabe von Rabattarzneimitteln ist keine Abgabe im importrelevanten Markt im Sinne des Rahmenvertrages, hierzu zählen nach § 13 Abs. 1 nur folgende Abgaben:
Wenn Sie also ein Rabattarzneimittel abgeben, zählt das Rezept grundsätzlich nicht für das Einsparziel.
Praxistipp
Luforbec® ist sowohl in der Wirkstärke 100 µg/6 µg als auch in der Stärke 200 µg/6 µg in zahlreichen weiteren Rabattverträgen vertreten, zum Teil auch exklusiv.
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