Die korrekte Antwort ist: Das verordnete Original Advagraf™ ist wirtschaftlich und kann retaxsicher abgegeben werden. Das Original ist neben einigen Importen rabattiert. Unter allen Rabattartikeln darf die Apotheke frei wählen. Der gelistete Abgabepreis ist nicht relevant für die Auswahl: Da die gewährten Rabatte nicht offengelegt werden, können Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht beurteilen, welcher Rabattartikel der wirtschaftlichste ist. Alle Rabattartikel gelten als wirtschaftlich.

11 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag

„Treffen die Voraus­setzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Kranken­kasse für mehrere rabatt­begünstigte Fertig­arznei­mittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Die Abgabe eines rabattierten preisgünstigen Imports bringt keinen Vorteil für das Einsparziel, da die Abgabe eines preisgünstigen Imports nur dann dem Einsparziel zugerechnet wird, wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann.
 

Der importrelevante Markt ist gemäß Rahmenvertrag wie folgt definiert:

13 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Der importrelevante Markt besteht aus den Fertigarzneimitteln im Auswahlbereich nach § 9 Absatz 1 (solitärer Markt) und aus Arzneimitteln nach § 9 Absatz 2 Satz 2 (Mehrfachvertrieb), bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nach § 11 nicht möglich ist.

Nur für den so definierten importrelevanten Markt ist ein Einsparziel zu erreichen:

13 Abs. 2 Satz 7 Rahmenvertrag

„Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines innerhalb eines Kalenderquartals zu erzielenden Einsparziels nach Absatz 5.“

Die Abgabe eines preisgünstigen Imports bringt im Falle eines vorliegenden Rabattvertrags keinen Vorteil. Die Abgabe des verordneten und rabattierten Originals ist daher möglich, wirtschaftlich und retaxsicher.
 

Die Abgabe eines rabattierten Generikums ist nicht erlaubt, da der Wirkstoff Tacrolimus mit den Darreichungsformen „Hartkapseln“ und „Hartkapseln, retardiert“ in Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie gelistet ist. Bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste ist ein Austausch zwischen Originalen und Generika nicht erlaubt.


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