Auch bei speziellen Darreichungsformen wie Oxybutynin als Lösung zur intravesikalen Anwendung müssen Apotheken bei der Rezeptbelieferung die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags berücksichtigen. Nach § 11 Rahmenvertrag sind vorrangig Rabattarzneimittel abzugeben. Falls mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahl stehen, kann die Apotheke frei unter diesen auswählen. Im vorliegenden Fall ist VELARIQ® das einzige Rabattarzneimittel und daher vorrangig abzugeben.

Eine Spezifizierung der Wirkstoffverordnung ist nicht notwendig, da die Apotheke der Verordnung alle notwendigen Angaben für eine Zuordnung im Preis- und Produktverzeichnis (Lauer-Taxe) entnehmen kann (Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform). 

Natürlich ist im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern, welches Präparat der Patient zuvor erhalten hat bzw. ob es sich um eine Ersteinstellung handelt. Anschließend sollten Hinweise zur Anwendung dieser speziellen Lösung als Installation nach der Blasenentleerung über einen Katheter gegeben werden, dazu können auch die Beratungsmaterialien zum abzugebenden Arzneimittel – in diesem Fall VELARIQ® – herangezogen werden. VELARIQ® ist so aufbereitet, dass die Anwendung zuhause durch die Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige oder Pflegepersonal umsetzbar ist. Es passt zudem mit dem integrierten Stufenkegeladapter zu allen gängigen Kathetern, sodass diesbezüglich keine Kompatibilitätsprobleme zu erwarten sind.

Weitere Informationen:

Beratungswissen „Oxybutynin als Lösung zur intravesikalen Anwendung“

www.velariq.de

Pflichttext VELARIQ®

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