Rabattierte Importe nicht lieferbar – muss ein anderer Import oder das Original abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns wurde folgendes Rezept mit Aut-idem-Kreuz zulasten einer GKV vorgelegt:
„Humira 40 mg/0,4 ml PEN, ILO, 6 St. PZN 11515279“
Rabattartikel sind bei der vorliegenden Krankenkasse zwei Importe, die aber beide nicht lieferbar sind.
Muss als Austauschartikel ein anderer Import abgegeben werden oder dürfen wir das Original liefern?
Antwort
Da der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, befinden Sie sich im importrelevanten Markt (dies wäre bei Humira aber auch ohne Aut-idem-Kreuz der Fall, da es keine weiteren aut-idem-konformen Austauschmöglichkeiten gibt).
Ist im importrelevanten Markt kein Rabattarzneimittel lieferbar, dann dürfen Sie nach § 13 des Rahmenvertrags unter allen zur Verfügung stehenden Importen einschließlich des Originals auswählen. Dabei muss aber der Preisanker berücksichtigt werden, der durch die Verordnung gesetzt wurde. Der Preisanker liegt hier beim verordneten Original. Preisgünstige Importe, deren Abgabe der Erfüllung des Einsparziels zugutekommen würden, gibt es hier nicht. Daher können Sie durchaus das Original abgeben.
Die Nichtverfügbarkeit der Rabattarzneimittel ist mit der Sonder-PZN 02567024 und dem Faktor 2 zu dokumentieren.
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