Rabattarzneimittel ist nicht lieferbar – was darf abgegeben werden?

Bei einer Originalverordnung über „Cipralex 10 mg FTA 100 St. N3“ (ohne Aut-idem-Kreuz) ist das generische Rabattarzneimittel derzeit nicht lieferbar.

Darf das Original Cipralex (PZN 01638561) unter Anwendung des Nichtverfügbarkeit-Kennzeichens abgegeben werden?
Oder sollte ein anderer Hersteller bevorzugt werden, der preisgünstiger ist?

Antwort:

Wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist, darf gemäß § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag entweder das namentlich verordnete Arzneimittel, eines der drei preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel oder ein 15/15-Import abgegeben werden:

4 (4) Rahmenvertrag

„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem-Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“

Sie dürfen also eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben:

Alternativ darf das namentlich verordnete Arzneimittel bzw. (je nach Stand Ihrer Importquote) ein 15/15-Import abgegeben werden.

Bei einer sogenannten herstellerneutralen Verordnung (ohne Angabe des Herstellers, aber unter dem Markennamen verordnet) ist von einer Originalverordnung auszugehen (Achtung: Regionale Lieferverträge der Primärkassen können abweichende Regelungen enthalten.). Daher könnten Sie auch das Original abgeben, da es dem vom Arzt verordneten Produkt entspricht.

Wichtig ist, dass Sie die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit 02567024 in Verbindung mit Faktor 2 auf das Rezept drucken. Ein zusätzlicher handschriftlicher Vermerk ist nicht erforderlich, aber ggf. ein Nachweis des Großhandels über die Nichtlieferbarkeit des Rabattarzneimittels vom pharmazeutischen Unternehmer, falls es zu einer Nachfrage der Krankenkasse kommt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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