Muss bei Ersetzung eines Importes eine Sonder-PZN gedruckt werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Auf einem Kassenrezept zulasten der Barmer sind „Xarelto 20 mg 98 St. Aca Müller“ verordnet.
Wir haben das Präparat der Firma Abacus bestellt, weil der Kunde dieses schon mal bekommen hat. Es ist auch günstiger als das verordnete.
Müssen wir hier trotzdem eine Sondernummer aufdrucken?
Antwort:
Mit der Verordnung eines bestimmten Importes (Angabe des Herstellers/ Angabe einer PZN) setzt der Arzt einen Preisanker, der nicht überschritten werden darf.
Es wird der um den Anbieterpflichtrabatt bereinigte VK (also VK abzüglich Herstellerrabatt = APb-VK) für einen Preisvergleich zwischen Original/Import bzw. zwischen Import/Import herangezogen:
Diese Preisgrenze darf bei Ersatzkassen nur bei Nichtlieferbarkeit eines preisgünstigeren Importes und nach Rücksprache mit dem Arzt überschritten werden.
§ 4 Abs. 8 vdek AVV
Der Aufdruck eines Sonderkennzeichens ist demnach in Ihrem Fall nicht notwendig, da Sie die durch die Verordnung gesetzte Preisgrenze nicht überschreiten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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