DAP Lexikon

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Preisvergleich Original/Import

Bei der Beurteilung, ob ein Import im Vergleich zum (Bezugs-)Original als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags gilt, ist nicht der normale VK maßgeblich, sondern der um den Anbieterpflichtrabatt bereinigte VK (VK-A-Rabatt).

Dies ist in § 2 Abs. 8 des Rahmenvertrags geregelt:

§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag

„Als preisgünstige Importarzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages, die für das Einsparziel nach § 13 dieses Rahmenvertrages relevant sind, gelten Importarzneimittel, wenn – bei identischer Packungsgröße (gleiche Stückzahl bzw. gleiche Füllmenge) – der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte:

- bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte bis einschließlich 100 € mindestens 15 % niedriger

- bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte von über 100 € bis einschließlich 300 € mindestens 15 € niedriger

- bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte über 300 € mindestens 5 % niedriger.

Bei Referenzarzneimitteln, die einer Festbetragsregelung unterliegen, ist maximal der Festbetrag abzüglich der gesetzlichen Rabatte dieses Arzneimittels die Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit. Bei Importarzneimitteln zu Arzneimitteln nach Satz 2 ist immer der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte die Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit.“

Bei Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb wird das preisgünstigste Parallelarzneimittel für die Bestimmung der Preisgünstigkeit eines Importarzneimittels herangezogen.

Eine korrekte Abgabeentscheidung ist nur ausgehend vom VK-A-Rabatt möglich.

Die Neuregelung zu § 2 Abs. 8 Satz 2 tritt laut der „Ersten Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 1. November 2019“ ab dem 1. Februar 2020 in Kraft.