Kein Import lieferbar – ist eine Sonder-PZN zwingend erforderlich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept liegt uns vor:
Krankenkasse: AOK Nordwest (IK 103411401)
„Zytiga 500 mg 56 FT, Janssen-Cilag PZN 12410111“
Wir befinden uns im Importmarkt. Als Preisanker ist das Original angegeben. Keiner der Importe ist lieferbar, allerdings ist auch keiner preisgünstig.
Müssen wir hier trotzdem die Nichtabgabe eines Importes aufgrund von Nichtverfügbarkeit per Sonder-PZN dokumentieren?
Antwort
Zunächst ist zu prüfen, ob Rabattverträge zu beachten sind. Dies ist hier nicht der Fall. Im importrelevanten Markt darf frei unter allen Importen und dem Original gewählt werden, sofern diese unter dem Preisanker liegen. Der Preisanker ist durch das verordnete Präparat, in diesem Fall das Original, vorgegeben. Gäbe es preisgünstige Importe, so würde deren Abgabe der Erfüllung des Einsparziels dienen. Sind preisgünstige Importe nicht lieferbar, können Sie dies per Sonder-PZN auf dem Rezept dokumentieren. Damit wird das Rezept zur Berechnung des Gesamtumsatzes hinsichtlich des Einsparziels nicht berücksichtigt.
Da es aber in diesem Fall ohnehin keine preisgünstigen Importe gibt, zählt das Rezept nicht zur Berechnung des Gesamtumsatzes bzw. zum Erreichen des Einsparziels. Daher können Sie das Original abgeben, ohne eine Dokumentation zur Nichtverfügbarkeit der Importe vorzunehmen.
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