Dürfen Original und Import mit abweichendem Namen ausgetauscht werden?
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Der Arzt hat „Lonolox 10 mg Tbl. 100 St.“ mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Ein Rabattvertrag liegt nicht vor. Die in der EDV dargestellten Importe sind preisgünstig, tragen aber alle den Namen Loniten.
Darf Loniten bei einer Lonolox-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz abgegeben werden?
Antwort
Ein Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch auf ein anderes Original oder ein anderes Generikum. Da Original und bezugnehmende Importe jedoch als identisch gelten, ist ein Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz möglich. Loniten ist bezugnehmend auf Lonolox zugelassen worden. Das erkennt man daran, dass die Präparate im Verhältnis Original/Import miteinander verknüpft sind. Ein Austausch ist also trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz und trotz abweichendem Namen möglich.
Wenn Sie Ihr Einsparziel bereits erreicht haben, können Sie auf die weitere Abgabe preisgünstiger Importe verzichten. Falls Sie das Einsparziel noch nicht erfüllt haben, sollten Sie einen preisgünstigen Import abgeben. Falls Sie davon beispielsweise aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken absehen möchten, können Sie dies per Sonder-PZN und abgezeichnetem Vermerk auf dem Rezept dokumentieren und das verordnete Lonolox abgeben. Mit der genannten Dokumentation wird dieses Rezept dann aus der Berechnung des Gesamtumsatzes hinsichtlich des Einsparziels herausgenommen.
- DAP Lexikon
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