Muss bei BtM-Pflastern ein preisgünstiger Import abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem mit Aut-idem-Kreuz „TRANSTEC PRO 35 Mikrogramm/h PFT 20 mg/Pfl. 4T 20 St. N3 GRUET“ verordnet wurde.
Müssen wir einen Reimport abgeben, da diese preisgünstig sind (grüner Pfeil), oder können wir das Original trotzdem abgeben?
Antwort
Durch das Aut-idem-Kreuz ist ein Austausch auf (möglicherweise rabattierte) Generika nicht erlaubt. Die Importe erfüllen alle den geforderten Preisabstand, um als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags zu gelten, sodass die Abgabe dieser wirtschaftlichen Importe Ihrem persönlichen Einsparziel angerechnet wird. Haben Sie Ihr persönliches Einsparziel bereits erreicht oder möchten Sie dieses mit der Abgabe anderer Produkte erreichen, dann spricht nichts gegen die Abgabe des verordneten Originals. Wichtig ist nur, dass bei der Auswahl im Importmarkt der Preisanker nicht überschritten wird, der durch die Verordnung gesetzt wurde. In Ihrem Fall liegt der Preisanker beim Original, sodass die Abgabe des Originals kein Problem ist.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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