Ist Allergospasmin trotz fehlender Normierung erstattungsfähig?

Uns liegt ein Rezept über „Allergospasmin N 10 ml PZN 00585012“ vor.

Ist dieses Präparat auf Kassenrezept abgabefähig?

Die Packungsgröße hat keine Normbezeichnung, daher sind wir unsicher.

Antwort

Allergospasmin wird wie folgt in die PackungsV eingeordnet:

Abb.: Allergospasmin N 10 ml im PZN Checkplus

Die Packung zu 10 ml enthält 200 Sprühstöße und liegt daher unterhalb der N1. Somit trägt diese Packungsgröße keine Normgröße. Da es sich hier nicht um eine Jumbopackung handelt, ist die Abgabe zulasten der GKV möglich.

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