Diprogenta – darf das Original abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Abgabereihenfolge von Diprogenta Creme. Verordnet wurde das Original „Diprogenta Creme 20 g PZN 06160779“. Das Original hat den teuersten Preis, auch im Vergleichs-VK.

Müssten wir da nicht nach Preisranking zunächst schauen, welcher günstigere Import zu bekommen wäre? Wir würden jedoch gerne das (vorrätige) Original abgeben. Braucht es dazu noch einen Vermerk auf dem Rezept?

Antwort

Da nur Original und Importe zur Auswahl stehen, befinden Sie sich hier im importrelevanten Markt. Sie dürfen daher prinzipiell bis zum Preisanker, der hier beim verordneten Original liegt, alle Präparate abgeben. Da es in diesem Fall keine Importe gibt, die die Vorgaben für die Preisgünstigkeit nach Rahmenvertrag erfüllen, können Sie mit diesem Rezept auch nichts für das Einsparziel tun.
Das Original kann daher ohne weitere Dokumentation auf dem Rezept abgegeben werden.
Sie könnten natürlich auch einen günstigeren Import abgeben, obwohl diese mehr Inhalte (30 g) haben. Da aber sowohl die 20-g- als auch die 30-g-Packung dem N1-Bereich zugeordnet werden, sind diese untereinander austauschbar.

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