Darf bzw. muss ein teurerer Import abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Xeljanz 10 mg, 56 St. PZN 14155692“ vor.

Verordnet wurde demnach das Original, Rabattverträge gibt es bei der vorliegenden Krankenkasse nicht. Wir bekommen nur das Original oder einen Import, der allerdings teurer ist als das Original.

Was ist abzugeben?

Antwort

Im importrelevanten Markt haben Sie nach § 13 des Rahmenvertrags die Auswahl zwischen Original und den zugehörigen Importen. Dabei sollte auf die Erfüllung des Einsparziels geachtet werden, die Abgabe preisgünstiger Importe hat also Vorrang, sofern das Einsparziel der Apotheke noch nicht erreicht wurde. Bei Xeljanz gibt es allerdings keine preisgünstigen Importe, daher zählt eine Importabgabe hier nicht zum Einsparziel.

Außerdem müssen Sie den durch die Verordnung gesetzten Preisanker beachten: Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete.

Zusätzlich gelten Importe, die teurer sind als ihr Referenzarzneimittel, mittlerweile ausdrücklich als unwirtschaftlich:

2 Abs. 7 Rahmenvertrag

„Importarzneimittel, deren für den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte höher als der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich dessen gesetzlicher Rabatte liegt, gelten als unwirtschaftlich.“

Daher können Sie in diesem Fall das Original abgeben.

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