vdek-Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen

Die Ersatzkassen – mit Ausnahme der BARMER – haben zum 01. Januar 2017 Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. Es handelt sich um Open-House-Verträge, sodass fortlaufend weitere Hersteller hinzukommen können.

Die Apotheke ist nicht verpflichtet, rabattierte Teststreifen vorrangig abzugeben, kann aber wirtschaftliche Vorteile geltend machen:

  • Bei Umstellung eines Patienten auf rabattierte Teststreifen kann bei den Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk eine Umstellungsgebühr von 35 Euro (netto) abgerechnet werden.
  • Für jede abgegebene rabattbegünstigte Teststreifenpackung à 50 Stück kann die Apotheke zusätzlich 50 Cent (netto) abrechnen (Sonder-PZN 09999637).

Beispiel: Abgabe von insgesamt 200 Teststreifen (4 x 50 Stück, rabattbegünstigt)

Zusätzliche Vergütung (netto): 4 x 0,50 Euro = 2,00 Euro
+ Mehrwertsteuer (19 %): 0,38 Euro
= Zusätzliche Vergütung (brutto): 2,38 Euro

→ Rezeptaufdruck: Sonder-PZN 09999637 + Faktor 4 + Gesamtbrutto: 2,38 Euro

Rabattvertragspartner Blutzuckerteststreifen für TK, DAK, KKH, HEK, hkk