vdek-Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen
Die Ersatzkassen – mit Ausnahme der BARMER – haben zum 01. Januar 2017 Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. Es handelt sich um Open-House-Verträge, sodass fortlaufend weitere Hersteller hinzukommen können.
Die Apotheke ist nicht verpflichtet, rabattierte Teststreifen vorrangig abzugeben, kann aber wirtschaftliche Vorteile geltend machen:
- Bei Umstellung eines Patienten auf rabattierte Teststreifen kann bei den Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk eine Umstellungsgebühr von 35 Euro (netto) abgerechnet werden.
- Für jede abgegebene rabattbegünstigte Teststreifenpackung à 50 Stück kann die Apotheke zusätzlich 50 Cent (netto) abrechnen (Sonder-PZN 09999637).
Beispiel: Abgabe von insgesamt 200 Teststreifen (4 x 50 Stück, rabattbegünstigt)
Zusätzliche Vergütung (netto): 4 x 0,50 Euro = 2,00 Euro
+ Mehrwertsteuer (19 %): 0,38 Euro
= Zusätzliche Vergütung (brutto): 2,38 Euro
→ Rezeptaufdruck: Sonder-PZN 09999637 + Faktor 4 + Gesamtbrutto: 2,38 Euro
Rabattvertragspartner Blutzuckerteststreifen für TK, DAK, KKH, HEK, hkk
Die rabattierten Teststreifen werden auch in der Apothekensoftware angezeigt, wenn eine entsprechende Ersatzkasse ausgewählt wurde. Auf den Internetseiten der Ersatzkassen ist eine Liste mit den derzeit bestehenden Rabattvertragspartnern zu finden: