Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft nennt in Ihrer akualisierten Leitlinie vom 24. Februar 2014 folgende Grundsätze, die für eine generische Substitution relevant sind:
- Bei Indikationen, die eine besonders gute Einstellung der Patienten und eine konstante medikamentöse Therapie erfordern, sowie bei kritischen Darreichungsformen sollte ein Präparatewechsel vermieden werden.
- Bei Stoffen mit geringer therapeutischer Breite, insbesondere bei kritischen Darreichungsformen, sollte ein Präparatewechsel vermieden werden.
- Nur bei Verfügbarkeit therapeutisch gleichwertiger Präparate austauschen
- Berücksichtigung von Faktoren, die für die Compliance der Patienten von Bedeutung sind
Ablaufschema
- Prüfung, ob der Wechsel zu einem rabattbegünstigten Arzneimittel (§ 11), zu einem preisgünstigen Arzneimittel (§ 12) oder zu einem preisgünstigen Import (§ 13) problematisch ist
- Gespräch mit Patienten (bzw. Angehörigen oder Pflegenden), um das potentielle Problem durch Beratung zu lösen, soweit dies möglich ist
- Wenn trotz Beratung Pharmazeutische Bedenken fortbestehen: keine Abgabe eines Mittels, gegen das Pharmazeutische Bedenken bestehen, sondern Durchlaufen der Abgaberangfolge nach den §§ 11 bis 14, bis ein abgabefähiges Mittel gefunden ist (vgl. hierzu Rahmenvertrag § 14 Abs. 3 und 4)
- Stichwortartige Angabe des Grundes für die Nichtbeachtung auf dem Verordnungsblatt (abzeichnen mit Datum und Unterschrift)
- Aufdruck des Sonderkennzeichens 02567024 und Faktor 8 bzw. 9 auf dem Verordnungsblatt