Medizinisches Cannabis

Seit dem Inkraft­treten des sog. Cannabis­gesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapie­alternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. Es handelt sich um verkehrsfähige und verschreibungs­fähige Betäubungs­mittel nach Anlage III Betäubungs­mittel­gesetz.

In den nachfolgenden DAP Reports über Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Zusätzlich finden Sie hilfreiche Arbeitshilfen, die Sie im Apothekenalltag unterstützen. Für die DAP Reports ist eine Anmeldung über Mein DAP oder DocCheck notwendig.