Rezeptur-News


Monatsfrage

Gleichlautende Rezeptur in zwei Gefäßen

Guten Tag,
wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Folgendes verordnet ist:

2 x
Clotrimazol 1,0 g
Prednicarbat 0,25 g
Miglyol 1,0 g
Propylenglycol 10,0 g
Aqua dem. 20,0 g
Basiscreme DAC ad 100,0 g

Dürfen wir auf diesem Rezept 2 x 100 g einzeln abrechnen? Oder müssen wir 1 x 200 g abrechnen?

Antwort

Liebes Apothekenteam,

eine identische Rezeptur auf zwei Gefäße aufzuteilen, anstatt einen Großansatz herzustellen und abzurechnen, wäre unwirtschaftlich und würde dementsprechend gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Sozialgesetzbuch V (SGB V) verstoßen. In diesem Fall kann also nur die Gesamtmenge von 200 g, ein großes Gefäß und einmal die Herstellung abgerechnet werden.

12 Abs. 1 SGB V

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“