Teststreifen

Das DAP erreichte die Retaxation einer Apotheke: Verordnet waren „Accu-Chek Aviva Teststreifen 200 St.“. Die Retaxation seitens der Krankenkasse war zu Recht ausgesprochen worden, weil die vertraglich vereinbarten Preise des Arzneiliefervertrages Bayern nicht beachtet wurden.

Der Fall

Die Apotheke erhielt eine Verordnung über 200 Stück Teststreifen Accu-Check Aviva und taxierte die Verordnung mit einem Gesamtpreis von 129,29 € und erhielt ein ¾-Jahr später folgendes Retaxschreiben mit der Retaxbegründung „Falscher Preis/Zuschlag – Blut- und Harnteststreifen (§ 4 Abs. 4 AV-Bay)“:

Hintergrund

In § 4 Abs. 4 Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern ist Folgendes geregelt:

4 Abs. 4 Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern

„Für Produkte nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung, die nicht dem Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, sind die Zuschläge oder Preise in den Anlagen 2, 3 und 4 geregelt. Der Apotheker hat auf begründete Anforderung der Krankenkasse den Apothekeneinkaufspreis durch Vorlage der Einkaufsbelege nachzuweisen, soweit der Preis nicht im ABDA-Artikelstamm aufgeführt ist oder sich nachvollziehbare Zweifel an der Richtigkeit des Einkaufspreises ergeben.“

In der Anlage 4 zum Arzneiversorgungsvertrag Bayern sind folgende Preise für die Preisgruppe 2, unter die Accu-Chek Aviva Teststreifen fallen, gelistet. Hier ein Ausschnitt aus der Anlage:

Für eine Gesamtmenge von 200 Teststreifen beträgt der Nettopreis je 50 Stück 20,65 € (gelbe Markierung).

In der Preisberechnung der Lauer-Taxe wird der Preis auch automatisch durch die Eingabe des Krankenkassen-IK, der PZN und der Verordnungsmenge ermittelt:

Fazit

Die Retaxierung der Krankenkasse war leider berechtigt, denn die Preise für Teststreifen sind gestaffelt. Für 200 Stück dürfen insgesamt nur 95,80 € abgerechnet werden.

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