Retaxfalle: Importverordnung mit Aut-idem-Kreuz
Heute berichten wir an dieser Stelle über eine Problematik, die Apotheken seit Jahren beschäftigt und immer wieder Fragen aufwirft.
Was ist zu beachten, wenn ein Import mit einem Aut-idem-Kreuz verordnet wurde? Ist in solch einem Fall nur der verordnete Import abgabefähig und was ist zu tun, wenn dieser nicht lieferbar ist? Was gilt, wenn es sich dabei um einen nicht rabattierten Import handelt, es aber rabattierte Alternativen gibt? Hier können Apotheken in eine Retaxfalle tappen, wenn sie bei der Abgabe die Vorgaben für solch eine Verordnung nicht umsetzen.
Original und Importe gelten als identisch
Nach der Definition in § 2 Abs. 7 des Rahmenvertrags gelten Importarzneimittel und ihre Referenzarzneimittel als identische Arzneimittel – das gilt auch für Importarzneimittel untereinander. Damit ist eine Abgabe innerhalb dieser Gruppe streng genommen keine „Alternativabgabe“, sondern die Abgabe eines „identischen“ Arzneimittels. Auch wenn in der Praxis oft deutlich wird, dass es Unterschiede gibt und beispielsweise das jeweilige Packungsdesign der Importe zu Vorbehalten seitens der Kundinnen und Kunden führen kann, ergeben sich aus der oben genannten Definition Konsequenzen für die Abgabe:
Das Aut-idem-Kreuz hat im Verhältnis Original versus Import nicht die Wirkung, einen Austausch innerhalb dieser Gruppe zu unterbinden. Es verbietet den Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel (Generikum) – nicht aber die Abgabe eines identischen Präparates.
Rabattverträge beachten!
Dies ist von Apotheken bei der Rezeptbelieferung zu berücksichtigen: Liegt eine Verordnung über ein Importarzneimittel mit Aut-idem-Kreuz vor, so bedeutet dies nicht, dass nur dieser Import abgabefähig ist. Vielmehr muss die Apotheke prüfen, ob es in der zugehörigen Original-Import-Gruppe Rabattarzneimittel gibt, und diese vorrangig abgeben. Wird ein Rabattarzneimittel ohne Dokumentation nicht abgegeben und stattdessen der verordnete (nicht rabattierte) Import, so wird in der Regel eine Retax die Folge sein. Abweichungen von der Abgaberangfolge müssen wie bei allen anderen Rezepten auch dokumentiert werden, um solche Retaxierungen zu vermeiden.
Ist ein verordneter Import nicht lieferbar, eröffnet diese Regelung der Apotheke aber auch die Möglichkeit, ohne ärztliche Rezeptänderung eine Alternative aus der besagten Gruppe auszuwählen, wobei immer noch das Gebot gilt, dass das abgegebene Präparat nicht teurer sein darf als das verordnete. Ist doch eine Preisankerüberschreitung nötig – beispielsweise aufgrund einer Nichtverfügbarkeit – und wird ein teurerer Import oder das Original abgegeben, so muss dies für die Abrechnung dokumentiert werden.
Auch hinsichtlich des Einsparziels hat die Apotheke Optionen. Ist der verordnete Import nicht preisgünstig und wurde das Einsparziel noch nicht erreicht, so kann die Apotheke einen preisgünstigen Import abgeben – trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes.
Diese Vorgaben gelten natürlich nicht nur bei Importverordnungen mit gesetztem Aut-idem-Kreuz, sondern gleichfalls für Originalverordnungen mit Kreuz.
Und wenn ein Austausch doch kritisch ist?
Es wird immer Situationen geben, in denen ein Austausch als kritisch bewertet wird. Das Setzen des Aut-idem-Kreuzes reicht im Verhältnis Original/Import wie beschrieben nicht aus. Zumindest im bundesweit gültigen Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen wurde daher im § 5 Abs. 7 eine Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Hier hat die verordnende Person die Möglichkeit, einen Wechsel auf ein anderes Präparat der Original-Import-Gruppe zu verhindern, indem zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz ein Hinweis vermerkt wird, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen das verordnete Arzneimittel abzugeben ist.
Ob die Lieferverträge der Primärkassen ähnliche Vereinbarungen enthalten, müssen Apotheken jeweils prüfen.
Die Apotheke wiederum kann natürlich in solch einem Fall Pharmazeutische Bedenken anmelden, wobei dies auch auf dem Rezept zu dokumentieren ist.
Merke!
Das Aut-idem-Kreuz verbietet den Austausch auf wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika), nicht aber den Wechsel zwischen Original und Import und Importen untereinander!
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