Merkblatt SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung

Am 21.04.2020 wurde die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, am 22.04.2020 ist sie
in Kraft getreten. Damit sind weitreichende Änderungen an den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), des Apothekengesetzes (ApoG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vorgenommen worden. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker sowie Patienten in Quarantäne und häuslicher Isolation. Das folgende Merkblatt zeigt die wichtigsten Ausnahmeregelungen im Überblick.