Covid-19-Impfung: Erst- und Zeitimpfungen getrennt verordnen

Covid-19-Impfstoffe für Erst- und Zweit­impfungen sollen auf getrennten Rezepten verordnet werden, damit die Lieferung der zweiten Dosis priorisiert werden kann. Darüber informierte die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) am 29. April 2021. Die Rezepte sind daher von ärztlicher Seite entsprechend zu kenn­zeichnen. Für Apotheken ist eine neue Sonder-PZN relevant, die Zweitimpfungen bei der Groß­handels­bestellung kenntlich macht.

Neu ist, dass Ärzte auf dem Rezept vermerken, ob es sich um die Bestellung von Erst- oder Zweitimpfungen handelt. Letztere werden zunächst für den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer anfallen, da der Impfabstand für diesen Impfstoff sechs Wochen beträgt. Bei Vaxzevria sind es hingegen 12 Wochen. Sollte der Arzt von der Empfehlung abweichen, getrennte Rezepte auszustellen, ist laut ABDA in jedem Fall zu kennzeichnen, welche Mengen der Impfstoffdosen für Erst- und welche für Zweitimpfungen vorgesehen sind.

Beispiel: Kennzeichnung der Rezepte

Für Erst- und Zweitimpfungen mit Comirnaty können in diesem Beispiel insgesamt 36 Dosen je Arzt bestellt werden. Für Vaxzevria gibt es keine Obergrenze.

Text auf dem Rezept für Erstimpfungen:

„Erstimpfungen: 12 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und 30 Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör“

Text auf Rezept für Zweitimpfungen:

„Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör“

Zweitimpfungen zählen zur Bestellmenge

Für Ärzte ist wichtig, dass die Zweitimpfungen in die maximale Bestellmenge pro Arzt, die wöchentlich bekannt gegeben wird, einbezogen werden. Die Menge an Erstimpfungen begrenzt sich also auf die Restmenge, die nach Abzug der Menge an benötigten Zweitimpfungen übrigbleibt. In Impfzentren begonnene Impfserien sollen laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch im Impfzentrum beendet werden. Bei der bestellten Anzahl Impfdosen sollen Ärzte laut KBV die jeweilige Vial-Größe berücksichtigen (z. B. Comirnaty: 6 Dosen = 1 Vial) und nur eine vielfache Anzahl der Dosen pro Vial bestellen.

Bestellung beim Großhandel: Sonder-PZN als Indikator für Zweitimpfungen

Bestellmengen für Zweitimpfungen sind durch Großhandel und Apotheken immer prioritär zu beliefern. Um die Zweitimpfungen bei der Bestellung kenntlich zu machen, wird eine neue Sonder-PZN für Comirnaty eingeführt (PZN 17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II). Diese dient als Indikator für den Anteil an Zweitimpfungen, bezogen auf die Gesamtbestellmenge. Die PZN 17377588 (COMIRNATY BIONTECH BUND) bleibt weiterhin die artikelbestimmende PZN und bildet die Gesamtbestellmenge ab (Summe der Vials für Erst- und Zweitimpfungen).

Beispiel: Ein Arzt bestellt (auf getrennten Rezepten) 18 Dosen Comirnaty für Erstimpfungen und 18 Dosen Comirnaty für Zweitimpfungen.

Die Gesamtbestellmenge beträgt 6 Vials (= 36 Dosen). Davon sind 3 Vials (18 Dosen) für Zweitimpfungen gedacht. Der Auftrag für den Großhandel sieht dann wie folgt aus:

  • Pos 1 | PZN 17377588 | COMIRNATY BIONTECH BUND | Anzahl = 6
  • Pos 2 | PZN 17436138 | COMIRNATY BIONTECH BUND II | Anzahl = 3

Wie bisher wird für jeden Arzt eine separate Bestellung (Auftrag) ausgelöst. Die Bestellmengen für mehrere Ärzte dürfen nicht zusammengefasst werden.

Merke

Die Gesamtmenge Comirnaty, d. h. die Summe der Vials für Erst- und Zweitimpfungen, wird mit der PZN 17377588 (COMIRNATY BIONTECH BUND) bestellt. Mit der PZN 17436138 (COMIRNATY BIONTECH BUND II) wird nur kenntlich gemacht, wie viele Vials davon für die Zweitimpfungen bestimmt sind, damit sie priorisiert werden können.

Für andere Covid-19-Impfstoffe existieren noch keine Sonder-PZN für Zweitimpfungen.

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