Gefälschtes Ozempic: BfArM gibt Handlungs­empfehlungen für Apotheken

In der letzten Woche hat das Regierungspräsidium Freiburg in Absprache mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg vor Fälschungen des Medikaments Ozempic gewarnt.1 Es sei nicht auszuschließen, dass sich mehrere gefälschte Packungen in Deutschland im Vertrieb befänden. Nun hat das BfArM in Absprache mit den Bundesländern die Koordination des Fälschungsfalls übernommen und Maßnahmen empfohlen.

Bis jetzt sind Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg N3 3 Stück (Produktcode: 04150153985573) mit den folgenden Serialisierungsinformationen beim Großhändler identifiziert worden:

  • Charge: MP5E511, Verfalldatum: 07/2025, Seriennummer: 1946483405690
  • Charge: NP5G866, Verfalldatum: 12/2025, Seriennummer: 1031002838555

Jedoch sind nie alle Packungen der oben aufgeführten Chargen betroffen, da es sich um zwei Originalchargen des Arzneimittels handelt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Chargen oder Wirkstärken betroffen sind.

Da die Fälschungen nur schwer oder gar nicht an der Sekundärverpackung vom Original zu unterscheiden sind, sondern nur an der Primärverpackung, bittet das BfArM alle Apothekenteams vor der Abgabe des Arzneimittels an die Patienten die Primärverpackung auf Echtheit zu überprüfen. Außerdem dürfen Packungen, die im securPharm-System einen Alarm hervorrufen, nicht abgegeben werden, sondern müssen quarantänisiert werden. Außerdem sind die zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren.