Zahlen bitte! Bei Brivudin-Präparaten müssen Patienten zum Teil tief in die Tasche greifen

Zum 1. April 2022 wurden einige Änderungen bei Fest­beträgen wirksam. Die neuen Fest­beträge gelten für insgesamt 45 Fest­betrags­gruppen, dabei wurden insgesamt fünf weitere Fest­betrags­gruppen vom Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) gebildet. Darunter sind auch neue Fest­betrags­gruppen der Stufe 2. Das betrifft unter anderem Virustatika mit Wirkung auf Herpes­viren in festen oralen Darreichungs­formen. Beim Wirk­stoff Brivudin (Zostex) können Zuzahlungen von bis zu 65 Euro anfallen. Aristo hat den Preis erheblich gesenkt.

Der GKV-Spitzen­verband hat über die Änderungen der Fest­beträge zum 1. April 2022 entschieden. Gemäß diesem Beschluss wurden Fest­beträge für fünf neue, zuvor vom Gemeinsamen Bundes­ausschuss gebildete Fest­betrags­gruppen fest­ge­setzt. Dies betrifft zwei neue Fest­betrags­gruppen der Stufe 1 für die Tyrosinkinase-Inhibitoren Erlotinib und Gefitinib sowie zwei neue Fest­betrags­gruppen der Stufe 2. Neben den pegylierten kolonie­stimulierenden Faktoren Lipegfilgrastim und Pegfilgrastim zählen auch Virustatika gegen Herpesviren dazu. Die letztere Gruppe umfasst die Wirkstoffe Aciclovir, Brivudin, Famciclovir und Valaciclovir. Insbesondere bei Brivudin (Zostex) könnte es in der Apotheke zu Diskussionen mit Patienten kommen. Diese müssen bei einigen Präparaten nämlich ordentlich drauf­zahlen. Während der neue Fest­betrag bei 23,79 Euro liegt, kostet das Brivudin-Original 88,79 Euro für eine Therapie von sieben Tagen. Das würde eine Zuzahlung von zusätzlich 65 Euro bedeuten. Die Firma Aristo hat den Preis ihres Brivudin-Präparates im Zuge dessen bereits auf einen Betrag von 47,95 Euro stark gesenkt. Doch selbst hier muss der Patient noch über 24 Euro mehr bezahlen. Das könnte nicht nur zu erheblichen Diskus­sionen in der Apotheke führen, sondern auch zum Rück­zug einiger Firmen vom deutschen Markt.

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