Neues T-Rezeptformular

Seit dem 15.04.2020 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue T-Rezeptformulare an Ärzte aus. Auf T-Rezepten werden Arzneimittel mit den teratogenen Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verordnet. Geändert hat sich die Rückseite von Teil II: Hier ist nun ein Feld für den Apothekenstempel. Außerdem hat die T-Rezeptnummer nun sieben Stellen (anstatt sechs).

Die alten T-Rezeptformulare behalten ihre Gültigkeit.

In Kürze: Das T-Rezept …

  • ist zweiteilig: Teil I dient der Abrechnung mit der Krankenkasse, Teil II wird wöchentlich an das BfArM übersandt.
  • ist personengebunden und nummeriert (T-Rezeptnummer): Die T-Rezeptnummer verknüpft das Formular mit einem bestimmten Arzt.
  • enthält Kästchen zum Ankreuzen: Damit bestätigt der Arzt, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden und gibt an, ob der Gebrauch in-label oder off-label erfolgt.
  • ist nur sechs Tage nach dem Ausstellungstag gültig.
  • dient der Verschreibung von Arzneimitteln mit einem der teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid.

Einen Überblick, welche Angaben auf dem T-Rezept zu prüfen sind, liefert die DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept“.

Die Abbildungen zeigen Teil II des neuen T-Rezeptformulars:

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