Grippeimpfungen in der Apotheke: BAK verabschiedet Leitlinien und Curriculum

Die Bundesapotheker­kammer hat am 16. Juni 2020 die Leit­linie und das Curriculum für Grippe­schutz­impfungen in der Apotheke verab­schiedet. Damit ist ein weiterer Schritt getan, um die Modell­projekte zur Impfung in Apotheken voran­zubringen. Im Masern­schutz­gesetz wurde mit Wirkung zum 1. März 2020 beschlossen, dass Apotheker testweise Personen ab 18 Jahren gegen Grippe impfen sollen – mit dem Ziel, die Impf­quote zu ver­bessern.

Laut § 132j Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) müssen Apotheken folgende Voraussetzungen erfüllen, um Grippeschutzimpfungen durchzuführen:

  • Das Berufsrecht darf den Modellvorhaben nicht entgegenstehen.
  • Die Apotheker sind ärztlich geschult und haben eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung.
  • Die Apotheke hat geeignete Räumlichkeiten mit der Ausstattung, die für die Durchführung einer Grippeschutzimpfung erforderlich ist.

Die Bundesapothekerkammer hat eine Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke und ein Curriculum für die Schulung verabschiedet. An diesen Vorgaben können sich nun die Landesapothekerkammern orientieren, um die regionalen Modellprojekte umzusetzen.

Was Apotheker lernen müssen

Die Schulung hat nicht nur zum Ziel, dass Apotheker die Grippe­impfung praktisch durchführen können, sondern auch, dass sie entscheiden können, welche Patienten für die Impfung in der Apotheke überhaupt in Frage kommen. Außerdem erlernen die Teilnehmer, welche Informationen sie Patienten vermitteln und welche Formalitäten (z. B. Einverständnis­erklärung) einzuhalten sind. Nicht zuletzt werden auch Notfall­maßnahmen bei akuten Impfreaktionen aufgegriffen.

Laut Curriculum dauert die Schulung mindestens 8 Stunden und ist in fünf Teile gegliedert:

  • Influenza – Theorie
  • Grippeschutzimpfung – Theorie
  • Information und Beratung
  • Durchführung der Impfung
  • Maßnahmen der ersten Hilfe bei Impfreaktionen

Leitlinie enthält Details zur praktischen Umsetzung

Die verabschiedete Leitlinie enthält wiederum Informationen und Vorgaben zum gesamten Ablauf der Grippeschutzimpfung – von den Anforderungen an Apotheke und Patienten, Kontraindikationen und dem Patientengespräch bis hin zu den erforderlichen Hygiene- und Dokumentationsvorschriften. Um Grippeschutzimpfungen durchführen zu können, muss die Apotheke demnach an einem Modellprojekt teilnehmen, einen qualifizierten Apotheker vorweisen und entsprechend räumlich und sachlich ausgestattet sein. Patienten dürfen wiederum nur in der Apotheke geimpft werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und bei einer am Modellprojekt teilnehmenden gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sind alle Anforderungen – auch an Räumlichkeiten und Materialien – erfüllt, kann die Grippeimpfung in der Apotheke stattfinden.

Kontraindikationen beachten

Im ersten Schritt ist zu klären, ob ein Patient überhaupt für die Impfung in Frage kommt. Zu den Kontraindikationen gehören akute Infektionen, fieberhafte Infekte (≥ 38,5 °C) und Überempfindlichkeiten gegenüber Bestandteilen des Impfstoffs (z. B. Gentamicin, Neomycin, Hühnereiweiß). Ebenfalls an den Arzt zu verweisen sind Patienten, die innerhalb der nächsten drei Tage einen geplanten operativen Eingriff haben oder eine gerinnungshemmende Therapie erhalten sowie Schwangere.

Aufklärungsgespräch

Kommt ein Patient für die Impfung in Frage, ist als Nächstes das Aufklärungsgespräch an der Reihe. Vor der Impfung muss der Patient mündlich über Nutzen und Risiken sowie über die Impfung selbst aufgeklärt werden und erhält abschließend ein Aufklärungsmerkblatt. Ein speziell auf die Apotheke zugeschnittenes Merkblatt existiert hierfür noch nicht. Ärzte beziehen die entsprechenden Merkblätter zur Aufklärung über das Deutsche Grüne Kreuz (DGK). Nach erfolgter Aufklärung unterschreibt der Patient eine Einverständniserklärung, wenn er die Impfung weiterhin durchführen lassen möchte.

Impfen

Danach kann der Apotheker die Impfung schließlich durchführen. Dazu werden in der Leitlinie folgende Schritte genannt: Fertigspritze aus dem Kühlschrank nehmen und kurz temperieren lassen, Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen (Schutzkittel, Händedesinfektion, Einmalhandschuhe), Fertigspritze vorbereiten (vor Gebrauch schütteln, Sichtprüfung der Suspension), Patienten impfbereit machen (Hautstelle desinfizieren etc.), Fertigspritze gebrauchsfertig machen (je nach verwendetem Impfstoff; z. B. Kanüle aufschrauben) und schließlich den Impfstoff intramuskulär injizieren. Es folgen Nachsorge (Tupfer auf die Einstichstelle drücken, Pflaster aufbringen, Empfehlung, noch 15 Minuten liegen oder sitzen zu bleiben), sichere Entsorgung der Fertigspritze und der verwendeten Materialien sowie die Dokumentation (Impfausweis/-bescheinigung + Dokumentation in der Apotheke). Treten Schwindel oder Unwohlsein nach der Impfung auf, soll der Patient noch liegenbleiben, ggf. werden Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Der Arbeitsbereich wird zum Schluss gesäubert und desinfiziert.

Eine genauere Beschreibung der Impfung in der Apotheke findet sich im Kommentar der Bundesapothekerkammer zur Leitlinie.

Downloads

Diese Dokumente stehen unter www.abda.de zum Download zur Verfügung:

  • Leitlinie zur Grippeschutzimpfung (verabschiedete Fassung)
  • Kommentar zur Leitlinie Grippeschutzimpfung (verabschiedete Fassung)
  • Curriculum „Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken – Theorie und Praxis“ (verabschiedete Fassung)
  • Standardarbeitsanweisung
  • Formblatt Hygienemanagement
  • Formblatt Abfallkennzeichnung
  • Formblatt Einverständnis und Dokumentation
  • Formblatt Impfbescheinigung

Die finalen Dokumente werden voraussichtlich gesammelt in der Rubrik Leitlinien und Arbeitshilfen der ABDA zu finden sein.

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