Gebrauchsinformation 4.0

Die Gebrauchsinformation 4.0 verbindet die Anforderungen einer Gebrauchsinformation, korrekt, aktuell und verständlich zu sein, mit sehr nützlichen und zeitgemäßen Vorteilen wie permanenter und ortsunabhängiger Abrufbarkeit. Wie der Name es schon vermuten lässt, handelt es sich bei dieser Version der Gebrauchsinformation um eine elektronische. Die Papierversion, also der Beipackzettel, muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch weiterhin jeder Arzneimittel-Packung beigefügt sein.

Das Projekt GI 4.0 führt die Gebrauchsinformation der Zukunft, angelehnt an das Zukunftsprojekt der Bundesregierung „Industrie 4.0“, ein. Im Rahmen der sogenannten vierten Revolution stehen Digitalisierung, Individualisierung der Produkte und Integration von Kunden im Vordergrund. Beteiligt sind der Verband Forschender Arzneimittelhersteller, vfa e.V., der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, BPI e.V., die Rote Liste Service GmbH, DVMB Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V., der Bundesverband Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. sowie zurzeit 18 pharmazeutische Unternehmen.

Über die Smartphone-App oder die Internetseite https://www.gebrauchsinformation4-0.de/ können die von den Firmen aktuellsten Gebrauchsinformationen ganz einfach aufgerufen werden. Die zurzeit 18 beteiligten Unternehmen an diesem Projekt sind mit einem Bestand von ca. 6.000 einzelnen Gebrauchsinformationen vertreten, deren Anzahl sich jedoch beständig erweitern soll.

So einfach geht’s

Über das Suchfeld der Internetseite kann der Nutzer entweder den Hersteller, den Namen des Arzneimittels oder die PZN eingeben, mit der App lässt sich auch der Barcode oberhalb der PZN oder der DataMatrix-Code scannen. Auch kann über das Logo des Herstellers ein Arzneimittel gefunden werden. In der App kann der Nutzer auch gleich eine Liste seiner Medikamente anlegen, die nur auf dem Gerät gespeichert wird und keine Rückverfolgung der Nutzung durch GI 4.0 zulässt. Für sehbehinderte Patienten lässt sich die Schriftgröße variieren und Abbildungen lassen sich vergrößern, was einen deutlichen Vorteil zur Papierversion darstellt. Über ein Suchfeld kann die gesamte Gebrauchsinformation nach Stichwörtern durchsucht werden. Sie lässt sich als PDF speichern oder ausdrucken.

Schon gewusst?

Wussten Sie übrigens, dass blinde und sehbehinderte Patienten sich auch über die zentrale Hotline 0800/2255530 zu Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln informieren können? Auch stehen ihnen PDFs in Großdruck oder ein navigierbares Hörbuch, zu finden unter www.patienteninfo-service.de, zur Verfügung.

Der digitale Beipackzettel, der schneller auf aktuelle Änderungen eingehen kann als die Papierversion, soll Patienten bei der Medikamentenanwendung in Zukunft dauerhaft unterstützen. Ausbaustufen mit weiteren z. B. behördlich geprüften Informationsmaterialien sind ebenfalls denkbar. Verbesserungsvorschläge, die helfen, das System weiter zu optimieren, sind unter kontaktGI40@rote-liste.de willkommen.

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