Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – NYDA® Läusespray
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. November 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. Oktober 2019 (BAnz AT 20.11.2019 B2), wie folgt zu ändern.
In die Tabelle in Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
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NYDA® Läusespray | Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall. | 6. Dezember 2022
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Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 7. November 2019 in Kraft.
Verordnungsfähige Medizinprodukte nach Anlage V können hier recherchiert werden:
