Medizinisches Cannabis
Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. Es handelt sich um verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel nach Anlage III Betäubungsmittelgesetz.
In den nachfolgenden DAP Reports über Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
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