Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
In begründeten Einzelfällen dürfen Apotheker Pharmazeutische Bedenken geltend machen, um eine therapiegefährdende Substitution auf ein Rabattarzneimittel zu verhindern. Wie die richtige Rezeptbelieferung und -bedruckung erfolgt, zeigt diese Arbeitshilfe.
Die Arbeitshilfe, die den Regelungen des alten Rahmenvertrags (gültig bis 30.06.2019) entspricht, können Sie hier herunterladen.