Wie viele BtMs dürfen auf einem Rezept verordnet werden?
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Wir haben eine grundsätzliche Frage:
Wie viele Betäubungsmittel dürfen auf einem Rezept verordnet werden?
Laut Gesetz zwei, jedoch kommen manchmal auch BtM-Rezepte mit drei Artikeln vor.
Was ist jetzt richtig?
Folgende Beispiele sind bei uns vorgekommen:
- Morphin ratiopharm 10 mg 50 St. N2
- Morphin 10 mg retard Heumann 50 St. N2
- Fentanyl 1A Pharma 12 µg/h 10 St. N2
- Morphin ratiopharm 10 mg 20 St. N1
- Morphin ratiopharm 10 mg 50 St. N2
- Morphin ratiopharm 10 mg 100 St. N3
Antwort:
Grundsätzlich können drei unterschiedliche Fertigarzneimittel auf einem BtM-Rezept verordnet werden.
Was Sie meinen, ist die vorgeschriebene Höchstmenge nach § 2 der BtMVV:
2 BtMVV
„(1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: […]
(2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1. der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2. der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen.“
Hier wird also nach Wirkstoffen unterschieden und nicht nach der Anzahl der Fertigarzneimittel. Ihre Beispielrezepte dürften also beide beliefert werden (die Wirtschaftlichkeit mal außen vor gelassen).
Ist die Höchstmenge überschritten, muss ein „A“ auf das Rezept.
Dieses können Sie auch nach Rücksprache mit dem Arzt selber auf Ihren Teilen des BtM-Rezeptes ergänzen. Der Arzt ergänzt dieses dann auch auf seinem Teil des BtM-Rezeptes. Die Ergänzung muss immer mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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